Zum Inhalt springen

SERVICE

Hausordnung  

Präambel

Die Papst-Johannes XXIII.-Gesamtschule ist eine katholische Gesamtschule. Das katholische Profil der Schule findet unter anderem seinen Ausdruck im Umgang miteinander, wie es christlichen Grundanliegen entspricht: Die Annahme jedes Einzelnen von Gott ermöglicht ein würdiges Miteinander. Daher setzen wir voraus, dass Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Eltern ein freundlicher und friedlicher Umgang miteinander wichtig ist.

Durch die deutsch-italienische Begegnung und den Kontakt zu Schülerinnen und Schülern aus anderen Ländern lernen wir verschiedene Kulturen, verschiedene Sprachen und verschiedene Menschen kennen.

Zeitrahmen

  • 07.40 Uhr Öffnung der Klassenräume durch die Frühaufsicht
  • 08.00 Uhr Unterrichtsbeginn
  • 14.55 Uhr Unterrichtsende an den Tagen Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
  • 13.25 Uhr Unterrichtsende am Dienstag
  • Pausen 09:35 Uhr-09:50 Uhr sowie 12:15 Uhr-12:40 Uhr

 
Öffnung und Schließung der Klassenräume

  • Vor dem Unterricht sind die Klassenräume für die Schülerinnen und Schüler zugänglich, es sei denn, es gibt eine anderslautende Absprache mit dem Klassenlehrer.
  • Während der Mittagspause und während der großen Pausen bleiben alle Unterrichtsräume verschlossen. Die Schülerinnen und Schüler verbringen ihre große Pause auf dem Hof.
  • Unterrichtsräume, in denen sich ein Smart- oder Whiteboard befindet, sind in beiden großen Pausen grundsätzlich zu verschließen. Beim Verlassen des Raums schließt die Lehrkraft den Smartboardstift, Fernbedienung o. a. im Pult ein. Das Bild wird „eingefroren“.
  • Fachräume dürfen nur in Begleitung von Fachlehrern genutzt werden.
  • Für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe gelten im Oberstufengebäude die mit dem Oberstufenkoordinator bzw. den Klassenlehrerinnen und –lehrern vereinbarten Regeln.

 
Unterricht

  • Der Schultag an der Papst-Johannes XXIII.-Gesamtschule beginnt mit einem Morgengebet oder einem religiösen Impuls.
  • Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler begeben sich mit dem ersten Klingelzeichen in den Unterrichtsraum. Mit dem zweiten Klingelzeichen beginnt der Unterricht. Das jeweilige Unterrichtsmaterial liegt zu Beginn des Unterrichts auf dem Tisch.
  • Grundsätzlich haben alle Lehrenden und Lernenden an unserer Schule das Recht, frei über die Wahl der Kleidung zu entscheiden. Darum gibt es an unserer Schule auch keine Schulkleidung. Bei der Auswahl der Kleidung ist es jedoch immer wichtig, dass sie andere Personen nicht irritiert oder in deren Gefühle verletzt und dass sie dem Anlass angemessen ist:
    • Wir wollen niemanden diskriminieren und sind tolerant. Darum ist unsere Kleidung frei von Aufdrucken, die Rassismus, Sexismus, Drogen oder Gewalt verherrlichen. 
    • Wir zeigen offen unser Gesicht. Darum tragen wir im Unterricht keine Kappen, Mützen, Kapuzen sowie andere Kopfbedeckungen und tragen auch keine Sonnenbrillen. 
    • Wir schützen unsere eigene Privatsphäre und respektieren die von anderen. Darum halten wir tiefe Ausschnitte, sichtbare Unterwäsche, einen freien Bauchnabel oder einen tief ausgeschnittenen Rücken sowie Achselhemden und Muscleshirts im schulischen Zusammenleben nicht für angemessen. Unsere Hosen und Röcke sind so lang, dass sie die „Fingerspitzenregelung“ (= Die Länge des Rockes bzw. der kurzen Hose sollte bei gestreckten Armen mindestens die Fingerspitzen der/des Schüler:in. erreichen). 
  • Essen und Trinken sowie der Gang zur Toilette während des Unterrichts sind Ausnahmen und bedürfen der Zustimmung der jeweiligen Lehrkraft.
  • Die Nutzung digitaler Endgeräte und elektronischer Kleingeräte ist an unserer Schule grundsätzlich verboten. Ausnahmen regelt die Handyordnung bzw. die Nutzungsordnung für elektronische Arbeitsmittel.
    Die Schule übernimmt keinerlei Verantwortung im Falle einer missbräuchlichen Nutzung, bei Beschädigung oder Verlust.
  • Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen (z. B. mittels Smartphone) sind ohne Erlaubnis der Betroffenen nach dem StGB strafbar und daher nur mit diesen und unter Zustimmung der Lehrkraft erlaubt.

 
Sauberkeit und Ordnung

  • Grundsätzlich gilt es, Müll zu vermeiden.
  • Für die Reinigung des Schulgeländes und des Gebäudes von dennoch unachtsam weggeworfenem Müll ist ein wöchentlich wechselnder Hofdienst verantwortlich.
  • Jeder Klassenraum ist mit Besen, Kehrblech und Handfeger ausgestattet. Bei Beschädigung oder Verlust sorgt der Verursacher oder die Klassengemeinschaft für Ersatz.
  • Nach jeder Unterrichtsstunde sorgen die Schüler für einen sauberen und ordentlichen Zustand des Klassenraums oder Fachraums.
  • In jedem Raum hängt ein Belegungsplan aus. Der Aushang der Belegungspläne obliegt
    • im Klassenraum dem Klassenlehrer,
    • im Fachraum dem Fachvorsitzenden (oder nach Absprache der Fachkonferenz),
    • in den Differenzierungsräumen dem Stundenplanteam.
  • Die Klasse oder Gruppe und die jeweilige Lehrkraft, die den Raum als letzte am Schultag benutzen, sorgen dafür, dass Fenster geschlossen, Rollos hochgefahren, die Stühle hochgestellt sind und der Raum gefegt ist. Das Licht soll ausgeschaltet und die Heizung auf 2 heruntergedreht werden.
  • Die Papst-Johannes XXIII.-Gesamtschule ist eine rauchfreie Schule. Allen, die das Schulgelände betreten, ist das Rauchen auf dem Schulgelände untersagt.

Mittagspause

  • Für die Einnahme des Mittagessens stehen die zweite Pause und die Mittagspause zur Verfügung:
    • 12:15-12:35 Uhr: Jahrgangsstufe 5 sowie Schüler:innen der Sekundarstufe II
    • 12:40-13:00 Uhr: Jahrgangsstufe 6
    • 13:05-13:25 Uhr: Jahrgangsstufe 7-10
  • Nach dem Essen bringen die Schülerinnen und Schüler ihr Tablett und das Geschirr geordnet auf den bereitstehenden Wagen zurück. Speisereste sind zu entsorgen.
  • Selbstmitgebrachtes Essen kann im Erdgeschoss der Mensa zu sich genommen werden. Auch hier gilt, dass Müll vermieden und der Platz sauber verlassen wird.
  • Schülerinnen und Schüler, die sich für ein Mittagsangebot angemeldet haben, treffen sich mit der jeweiligen Lehrkraft an dem verabredeten Ort.

Sicherheit

  • Waffen oder Gegenstände, auch Messer jeglicher Art, die die Sicherheit und Gesundheit anderer gefährden könnten, dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.
  • Das Verlassen des Schulgeländes ist während der Schulzeit für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 10 (Sekundarstufe I) nur in Begleitung einer Lehrkraft oder in Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag der Eltern nach Genehmigung durch eine Lehrkraft erlaubt.
  • Nach dem Unterricht machen die Schülerinnen und Schüler zügig die Einfahrt für die Busse frei und halten sich von der Fahrbahn fern.
  • Vor und nach dem Unterricht ist das Befahren des Schulgeländes nur dem Personal und Bussen gestattet. Die zur Verfügung stehenden Parkplätze sind ebenfalls ausschließlich dem Personal der Papst-Johannes-XXIII.-Schule vorbehalten.
  • Oberstufenschülerinnen und –schüler parken ihre Pkw und andere Motorfahrzeuge außerhalb des Schulgeländes.
  • Im Gefahrenfall werden die Gebäude sofort nach den geltenden Regeln geräumt. Niemand ist berechtigt, ohne Einverständnis der betreuenden Lehrkraft den Sammelplatz zu verlassen oder das Gebäude wieder zu betreten.
  • Alkohol und Drogen sind auf dem Gelände der Papst-Johannes XXIII.-Gesamtschule verboten.

Konsequenzen

Bei Verstößen gegen die Regeln der Papst-Johannes XXIII.-Gesamtschule werden Maßnahmen wirksam, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu berichtigen und abzustellen. Schäden, die durch Regelverstöße angerichtet werden, müssen vom Verursachenden wieder gut gemacht werden.

Grundlage der pädagogischen Einwirkungen ist der Maßnahmenkatalog des „Kirchlichen Schulgesetzes des Erzbistum Köln“.

Jede Schülerin und jeder Schüler sowie die Eltern/Erziehungsberechtigte erklären durch ihre Unterschrift auf der angeführten Empfangsbestätigung die Kenntnisnahme der Hausordnung und verpflichten sich, die Regeln der Papst-Johannes XXIII.-Gesamtschule zu achten und einzuhalten.

 
Dokumente zum Download
Hausordnung inklusive Empfangsbestätigung (pdf-Dokument)